Interims-Geschäftsführung

Interims-Geschäftsführung bei Wohlfahrtsträgern

 

Unser Geschäftsführer Herr Dipl.-Kfm. Peter Reizlein hat in der Vergangenheit die vorübergehende Geschäftsführung bei Wohlfahrtsträgern (hier: Arbeiterwohlfahrt) übernommen. Es gibt Situationen, wo z.B. der Geschäftsführer abrupt ausfällt; sei es durch Kündigung oder durch Krankheit. Wenn es dann keinen weiteren Geschäftsführer gibt, dann besteht schnell Handlungsbedarf.

Viele Wohlfahrtsträger haben ihr operatives Geschäft in Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH organisiert. Hier greifen die Regeln des GmbH-Gesetzes wonach ein Geschäftsführer die GmbH vertritt: § 6 GmbHG „Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Geschäftsführer haben.“ Die Gesellschafter haben keine Vertretungsmacht.

Die spontane Übernahme einer Geschäftsführung im Wohlfahrtsbereich ist immer eine Herausforderung, die bestimmte Kompetenzen und Erfahrungen erfordert. Die AWO in Waren (Müritz) hatte rd. 680 und die AWO Vorpommern rd. 370 Mitarbeiter in verschiedenen Einrichtungen und Tätigkeitsgebieten – Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Wohngruppen, Frauenschutzhäuser und einiges mehr.

Eine der Voraussetzungen besteht z.B. darin, daß sich der Interims-Geschäftsführer gut im GmbH-Recht sowie der Verwaltung einer GmbH auskennen muß. Peter Reizlein ist seit dem Jahr 2000 geschäftsführender Gesellschafter seiner eigenen GmbH und kann somit diesen Erfahrungsschatz nutzen.

Weiterhin erfordert die Führung eines großen Wohlfahrtsträgers sehr gute Kenntnisse in Betriebswirtschaft sowie finanzwirtschaftliches Know-how. Dipl.-Kfm. Peter Reizlein ist „Ökonom Bayreuther Prägung“ und hat viele Jahre im Kredit- und Firmenkundengeschäft bei deutschen Großbanken gearbeitet. Diese universitäre und berufliche Basis ist von hohem Nutzen.

Von Vorteil sind zudem gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen eines Wohlfahrtsträgers. Seit mehr als 15 Jahren ist das Beraterkollegium mit solchen Einrichtungen vertraut und hat Branchenerfahrung.

Es ist ein besonderer Vorteil, wenn man bereits Erfahrungen im Bereich der Interims-Geschäftsführung übernommen hat. Herr Reizlein war 4 Monate Allein-Geschäftsführer bei der AWO Waren (Müritz) und Stand 09/18 bereits seit 5 Monaten Allein-Geschäftsführer bei der AWO Vorpommern (Stralsund).

Die Bedingungen für eine Interims-Geschäftsführung lauten, daß diese Tätigkeit nur in Teilzeit erfolgen kann (ca. 20 Stunden pro Woche) und zum anderen eine Befristung haben sollte. Vergütet wird diese Tätigkeit auf Honorarbasis, so daß keine Lohnnebenkosten anfallen. Es wird auch keine Vergütung im Falle von Urlaub und Krankheit fällig.